Riba (Zins / Wucher)
Zins: Riba al-Nasi'ah (Kreditzins) und Riba al-Fadl (ungleicher Tausch), bei Khaybar verboten.
Hijri 7 AH n. Chr. 628 n. Chr.
Riba (ربا) — der unrechtmäßige Zuwachs bei einem Tausch — ist im Islam in zwei Formen verboten, deren zweite um die Zeit von Khaybar geregelt wurde.
Definition — die zwei Arten
- Riba al-nasi’ah (ربا النسيئة) — „Zins des Aufschubs“: Zeit mit Geld erkaufen, etwa 1.000 Dollar verleihen und 1.100 Dollar zurückverlangen. Der klassische Kreditzins.
- Riba al-fadl (ربا الفضل) — „Zins des Überschusses“: bestimmte gleichartige Waren (Gold, Silber beziehungsweise Währung, Weizen, Gerste, Datteln, Salz) in ungleichen Mengen zu tauschen. Man darf nicht 3 Sa’ gewöhnliche Datteln gegen 1 Sa’ erstklassige Datteln tauschen.
Wie es in der Sīra erscheint
In Khaybar brachte ein Mann hervorragende Datteln und gab zu, „1 Sa’ von diesen gegen 3 Sa’ gewöhnliche Datteln“ getauscht zu haben. Der Prophet ﷺ untersagte es: „Tut das nicht — verkauft die gewöhnlichen Datteln für Geld und kauft dann mit dem Geld die erstklassigen“ (Bukhari und Muslim). Gleichartige Waren werden nur in gleicher Menge getauscht; Währung gegen dieselbe Währung nur in gleicher Höhe (für unterschiedliche Währungen gelten andere Regeln).
Belege und Lehren
Die eindringlichen Warnungen des Korans vor Riba (etwa Q 2:275–279) zusammen mit dieser prophetischen Regelung; die Weisheit dahinter liegt jenseits dieser Sīra-Reihe, doch der Grundsatz ist genaue Gerechtigkeit im Tausch und das Schließen einer Hintertür zum Zins. (Geregelt zugleich mit der Muzara’ah-Pacht von Khaybar sowie den Verboten von Eselsfleisch und Zawaj al-Mut’ah.)
Querverweise
Die Schlacht von Khaybar · Khaybar · Ghanima (Kriegsbeute) · Muhammad ﷺ
Quellen
- S009 — Yasir Qadhi Seerah EP 070. Der Hadith „Datteln gegen Datteln“ in Sahih Bukhari und Muslim; Q 2:275–279 für das koranische Verbot.