Zawaj al-Mut'ah (Zeitehe)

Die Zeitehe; im sunnitischen Islam verboten, endgültig bei der Einnahme Mekkas.

Eine auf eine feste Frist geschlossene „Ehe des Genusses“ — im sunnitischen Islam verboten, wobei das endgültige Verbot mit der Einnahme Mekkas (8 AH) verbunden ist.

Definition und wie es in der Sīra erscheint

Die Mut’ah war eine vorislamische Praxis, die in der frühesten muslimischen Gemeinschaft eine Zeit lang erlaubt und dann untersagt wurde. Yasir Qadhi merkt an, dass das Verbot unter den Fiqh-Bestimmungen bekräftigt wurde, die der Prophet ﷺ während seiner 19 Tage in Mekka nach der Einnahme lehrte.

Die Positionen der Gelehrten

Querverweise

Die Einnahme Mekkas · Die Schlacht von Khaybar · Muhammad ﷺ

Quellen