Zawaj al-Mut'ah (Zeitehe)
Die Zeitehe; im sunnitischen Islam verboten, endgültig bei der Einnahme Mekkas.
Hijri verboten 8 AH n. Chr. 630 n. Chr.
Eine auf eine feste Frist geschlossene „Ehe des Genusses“ — im sunnitischen Islam verboten, wobei das endgültige Verbot mit der Einnahme Mekkas (8 AH) verbunden ist.
Definition und wie es in der Sīra erscheint
Die Mut’ah war eine vorislamische Praxis, die in der frühesten muslimischen Gemeinschaft eine Zeit lang erlaubt und dann untersagt wurde. Yasir Qadhi merkt an, dass das Verbot unter den Fiqh-Bestimmungen bekräftigt wurde, die der Prophet ﷺ während seiner 19 Tage in Mekka nach der Einnahme lehrte.
Die Positionen der Gelehrten
- Wann wurde sie verboten? Al-Nawawi und andere halten daran fest, dass sie zweimal erlaubt und zweimal verboten wurde (erlaubt, verboten bei Khaybar, erneut erlaubt, endgültig verboten bei der Einnahme Mekkas); Ibn al-Qayyim und andere halten dafür, dass sie nur einmal verboten wurde, nämlich bei der Einnahme.
- Sunnitischer Konsens (nahezu Ijma’): Die Mut’ah ist haram. Nichtsunnitische Gruppen (namentlich die Zwölferschia) halten sie für erlaubt — ein bekannter Unterschied.
Querverweise
Die Einnahme Mekkas · Die Schlacht von Khaybar · Muhammad ﷺ
Quellen
- S011 — Yasir Qadhi Seerah EP 081. al-Nawawi, Ibn al-Qayyim; die Berichte über das Verbot bei Khaybar und bei der Einnahme Mekkas.