Ubay ibn Khalaf
Spötter, der auf die Römer wettete; der einzige Heide, den der Prophet ﷺ selbst tötete.
Hijri 3 AH n. Chr. 625 n. Chr.
Ein Spötter der Quraysh über den Propheten ﷺ und der einzige Heide, den der Prophet ﷺ eigenhändig tötete, gefallen bei Uhud, nachdem er geprahlt hatte, er werde den Propheten ﷺ selbst töten.
Identität und Abstammung
- Aus der Sippe der Banu Jumah der Quraysh.
- Bruder von Umayya ibn Khalaf, einem weiteren Erzgegner.
- Ein gemeiner und hartnäckiger Spötter über den Propheten Muhammad ﷺ in den mekkanischen Jahren.
Rolle in der Sīra
- Ein führender mekkanischer Widersacher, der den Propheten ﷺ persönlich verhöhnte und bei Uhud gegen die Muslime zu Felde zog.
Wichtige Episoden
- Die Wette über die Sure al-Rum: Er schloss mit Abu Bakr eine Wette und verspottete die koranische Voraussage (Q 30:2–4), die Römer würden die Perser besiegen — für ihn eine Unmöglichkeit.
- Der Hohn in Mekka: Er sagte dem Propheten ﷺ: „Ich füttere ein besonderes Pferd, um dich darauf zu töten.“ Im einzigen überlieferten Fall, in dem der Prophet ﷺ auf einen solchen Hohn antwortete, erwiderte er: „Vielmehr werde ich dich töten, insha’Allah.“
- Uhud: Ubay stürmte auf eben jenem Pferd auf den Propheten ﷺ zu. Der Prophet ﷺ nahm einen Speer und traf ihn am Hals. Ubay schrie „Muhammad hat mich getötet!“ und starb auf dem Heimweg im Tal von Sarif — der einzige Heide, der unmittelbar durch die Hand des Propheten ﷺ fiel.
Charakter und Lehren
- Sein Ende veranschaulicht den Hadith: „Allahs Zorn ist am schwersten über einem, den ein Prophet tötet.“
- Ein Musterfall des Abstands zwischen leerer Prahlerei und der Erfüllung eines prophetischen Wortes.
Tod
- Getötet bei beziehungsweise nach Uhud (3 AH); er starb auf dem Rückweg im Tal von Sarif, als Heide — daher ohne Ehrenzusatz. Zuverlässigkeit: die üblichen Sīra-Werke.
Querverweise
Quellen
- S007 — Yasir Qadhi, Seerah of Prophet Muhammad EP 041–050.
- Klassisch: Ibn Ishaq/Ibn Hisham, Sirat Rasul Allah; al-Waqidi, Kitab al-Maghazi (Uhud); Koran 30:2–4 (die Voraussage der Sure al-Rum).