Aman (Schutzzusage / freies Geleit)
Das freie Geleit, das jeder Muslim gewähren kann; die Zusage des Geringsten bindet die ganze Gemeinschaft.
Aman (أمان) ist eine Schutz- oder Geleitzusage, mit der ein Muslim die Sicherheit eines anderen verbürgt — ein Grundsatz des islamischen Fiqh, in dem sich alle Rechtsschulen einig sind: jeder Muslim, wie geringgestellt auch immer, darf sie aussprechen.
Definition
Jeder Muslim — „selbst ein Kind, selbst ein Sklave“ — darf erklären: „Der und der steht unter meinem Schutz“, und die ganze Gemeinschaft ist gebunden, das zu achten. Wie der Prophet ﷺ entschied: „Die Muslime sind eine Hand gegen andere; der Geringste unter ihnen darf im Namen aller Schutz gewähren.“
Wie es in der Sīra erscheint
- Zaynab bint Muhammad und Abu al-As (EP 062): Als Abu al-As bei al-Is gefangen genommen wurde, rief Zaynab aus den Reihen der Frauen beim Fajr-Gebet: „Ich habe Abu al-As meinen Schutz gewährt!“ Der Prophet ﷺ — der davon nichts gewusst hatte — hielt ihren Aman ein und begründete damit die Bestimmung.
- Hudaybiyyah (EP 065): Der vorislamische Brauch des Schutzes zeigt sich, als Aban ibn Sa’id Uthman sein Pferd und freies Geleit gab, damit dieser Mekka betreten konnte — der Islam behielt diese Einrichtung bei und erhob sie.
Lehren
Die Gleichheit und Würde jedes Gläubigen vor dem Recht — das Wort des Geringsten bindet das Gemeinwesen; und die Barmherzigkeit einer Ordnung, in der selbst ein Feind durch das Wort eines einzigen Muslims verschont werden kann.
Querverweise
Abu al-As ibn al-Rabi' (ra) · Der Vertrag von Hudaybiyyah · Uthman ibn Affan (ra) · Muhammad ﷺ
Quellen
- S009 — Yasir Qadhi Seerah EP 062 und 065. Zaynabs Schutzzusage und die Bestimmung, dass „der Geringste unter den Muslimen Aman gewähren darf“, über die Sunan-Werke und Ibn Ishaq; einhellig in den vier Rechtsschulen.