Riq (die islamische Einrichtung der Leibeigenschaft)

Die islamische Einrichtung einer auf Freilassung angelegten Leibeigenschaft, im Gegensatz zur Sklaverei als Eigentum.

Riq (رق) — die islamische Einrichtung einer auf Freilassung hin angelegten Leibeigenschaft. So wie der Vortragende (Yasir Qadhi) sie darstellt, unterscheidet sie sich grundsätzlich von der transatlantischen Sklaverei im Amerika des 17. und 18. Jahrhunderts — beides gleichzusetzen sei geradezu „eine Beleidigung“.

Definition

Ein vermenschlichtes, auf Freilassung hin angelegtes System, das (in Yasir Qadhis Darstellung) auf die schließliche Befreiung des Leibeigenen (Abd, Pl. Abid) ausgerichtet ist und nicht auf dauerhaften Besitz. Der Islam „braucht die Sklaverei nicht“: Die Schari’a ist auch ohne sie vollständig — schafft man die Einrichtung ab, „kann das ganze Kapitel der Riq-Bestimmungen herausgetrennt werden“, und die Schari’a bleibt vollkommen. Yasir Qadhi merkt an, dass kein Gelehrter ihre Rückkehr fordert.

Wie es in der Sīra erscheint

Belege

Lehren

Laut dem Vortragenden: Die Schari’a vermenschlichte eine barbarische, bereits bestehende Einrichtung, machte die Freiheit zu einem Recht, das der Leibeigene einfordern konnte, verband Frömmigkeit und Sühne mit der Freilassung und blieb auch ganz ohne diese Einrichtung vollständig — eine Darstellung, die Riq scharf von der Chattel-Sklaverei trennt.

Anmerkung zur Einordnung: Diese Seite gibt die Einrichtung so wieder, wie der Vortragende (Yasir Qadhi) sie darstellt; sie hält sein Argument und die von ihm angeführten Belege fest, nicht ein eigenständiges Rechtsurteil.

Querverweise

Quellen