Die Verfassung von Medina

Das erste islamische Gemeinwesen, das Muslime, Juden und Heiden bindet.

Die schriftliche Charta, mit der der Prophet Muhammad ﷺ das frühe Medina zu einem einzigen Gemeinwesen ordnete — dem ersten islamischen Staat beziehungsweise Bund —, die Muhajirun, Ansar, die jüdischen Stämme und die verbliebenen Polytheisten band.

Echtheit (Schema §5)

Die Verfassung ist in keiner frühen Quelle mit durchgehendem Isnad überliefert; Ibn Ishaq gibt sie vollständig wieder, sagt aber nur „es wurde mir überliefert“ (bei etwa 150 Jahren Abstand). Ibn Sa’d und al-Waqidi erwähnen sie kaum; einige Hadithwerke (etwa Musnad Ahmad) bewahren eine einzelne Klausel. Doch ihre altertümliche Sprache und die klauselweise Nennung längst vergessener Unterstämme — schwer zu erfinden — führen die meisten modernen Forscher dazu, sie als authentisch anzuerkennen.

Die vier Gruppen von Klauseln

1. Die Muslime — die Gläubigen der Quraysh und Yathribs „und die, die sich ihnen anschließen, sind eine Ummah unter Ausschluss der übrigen Menschheit“. Jeder namentlich genannte Unterstamm behält seine bisherigen Pflichten (Blutgeld, Loskauf, die eigenen Armen); alle stehen gemeinsam gegen jeden Übeltäter, auch gegen einen aus den eigenen Reihen (ein Nachhall des Hilf al-Fudul); die Dhimmah (Schutzzusage), die selbst der Geringste unter den Muslimen gewährt, bindet alle.

2. Die Juden — Stamm für Stamm benannt: „Die Juden sind eine Ummah neben den Gläubigen“ (Ibn Ishaq: ma’a). Sie behalten ihre Religion, ihr Recht und ihre inneren Angelegenheiten; Streitfälle zwischen den beiden Gemeinschaften gehen an eine höhere Instanz; gegenseitige Verteidigung — beide tragen zum Schutz Medinas bei, wenn es angegriffen wird; niemand darf ohne die Erlaubnis des Propheten ﷺ in den Krieg ziehen (fortzuziehen bedeutet, die Bündnistreue zu wechseln); jeder Jude, der übertritt, steht unter Schutz.

3. Die Polytheisten (bis Badr noch anwesend) — sie dürfen in Medina leben, aber nicht die Quraysh oder deren Besitz beherbergen und sich nicht zwischen die Quraysh und die Gläubigen stellen.

4. Alle — das Innere Yathribs wird zum Haram erklärt (heilig, mit festgelegten Grenzen); inneres Fasad wird „von Allah und Seinem Gesandten“ gerichtet; kein Gläubiger darf einem Aufrührer beistehen; alle dürfen sicher kommen und gehen, außer einem Übeltäter. Die Charta endet: „…und Muhammad ist Sein Gesandter.“

Bedeutung

Querverweise

Medina (Yathrib) · Muhammad ﷺ · Die Muhajirun (die Auswanderer) · Die Ansar (die Helfer von Medina) · Die Muakha (Verbrüderung von Muhajirun und Ansar) · Hilf al-Fudul (der Bund der Tugend) · Quraysh · Die Schlacht von Badr · Abdullah ibn Salam (ra) · Sīra-Zeitstrahl

Quellen